Das Jahr 2024 hatte es in der Entwicklung zum aktuellen Steuerrecht in sich. Dies zeigt v.a. die derzeitige Rechtslage rund um das Jahressteuergesetz 2024 (sog. Wachstumschancengesetz). Der folgende Beitrag soll einen Überblick liefern, welche Neuerungen sich im Steuerrecht ergeben. Der Schwerpunkt wird dabei auf mögliche Themen in der diesjährigen Steuerberater-, Steuerfachwirt-, Bilanzbuchhalter- und Steuerfachangestelltenprüfung gelegt (keine abschließende Darstellung).
Aufgrund des großen Themenumfangs für die mündliche Prüfung des Steuerberaterexamens ist eine penible Vorbereitung für ein erfolgreiches Bestehen unabdingbar. Neben der fachlichen Sicherheit sollte das Üben der Vortragsweise ebenfalls einen Schwerpunkt in der Prüfungsvorbereitung darstellen. In diesem Artikel geben wir eine Hilfestellung zur Strukturierung der Vorbereitungszeit vor der mündlichen Prüfung.
Zur mündlichen StB-Prüfung wird ein Teilnehmer zugelassen bzw. geladen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht übersteigt. Die Gesamtnote errechnet sich gem. § 15 Abs. 2 DVStB aus der Summe der einzelnen Klausurnoten, geteilt durch drei. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und aus weiteren sechs Prüfungsabschnitten, sogenannten „Prüfungsrunden“, die jeweils gesondert benotet werden. Allerdings sind die Details zum Kurzvortrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Ihre Details ergeben sich aus der Einladung zur mündlichen Prüfung.
Die wichtigsten Informationen zur Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in (Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgegenstände, Prüfungstermine, mündliche Prüfung etc.) haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung